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   BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92   

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BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92 (https://dejure.org/1993,3555)
BSG, Entscheidung vom 30.06.1993 - 2 RU 42/92 (https://dejure.org/1993,3555)
BSG, Entscheidung vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 (https://dejure.org/1993,3555)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 73, 1
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 27.01.1976 - 8 RU 84/75

    Maßgebliches Recht - Berufskrankheit - Anerkennung als Leistungsfall - Beginn der

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92
    Sonach gibt es für BKen grundsätzlich nur fiktive Zeitpunkte für den Eintritt des schädigenden Ereignisses, und diese können, je nach dem, ob sie der Berechnung des JAV oder der sonstigen Leistungen dienen, zugunsten des Erkrankten auch noch variieren (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 7).
  • BSG, 27.07.1989 - 2 RU 54/88

    Feststellung einer Berufskrankheit vor Eintritt des Leistungsfalls

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92
    Obwohl die Leistungsansprüche des Versicherten erst nach Eintritt des Versicherungsfalls unter den Voraussetzungen des Leistungsfalls (s hierzu BSG SozR 2200 § 551 Nr. 35 mwN) entstehen, haben sie ihren maßgeblichen Entstehungsgrund in dem (uU schon viel früher bestandenen) Versicherungsverhältnis zwischen dem Versicherten und der BG als Trägerin der UV, sei es ein Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes aufgrund einer versicherungspflichtigen Beschäftigung - wie im vorliegenden Fall -, sei es aufgrund einer Unternehmerversicherung kraft Satzung (§ 543 RVO) oder einer freiwilligen Unternehmerversicherung (§ 545 RVO).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 22/92

    Berufskrankheit - Jahresarbeitsverdienst - Abstrakt gefährdende Tätigkeit -

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92
    § 572 RV0 läßt sich zwar hier nicht anwenden, weil der Kläger zur Zeit der Beendigung des Versicherungsverhältnisses als Arbeitnehmer nicht infolge der BK die gefährdenden Arbeiten aufgeben mußte (s das Urteil des Senats vom 25. Februar 1993 - SozR 3-2200 § 572 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1987 - 2 RU 20/87

    Arbeitsunfall - Zeitpunkt - Berufskrankheit

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92
    Deshalb hat der Gesetzgeber allgemein in § 551 Abs. 3 S 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) für BKen als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls alternativ nach dem Günstigkeitsprinzip zwei Ereignisse festgelegt, die dadurch gekennzeichnet sind, daß die die BK verursachenden schädigenden Einwirkungen bereits Gesundheitsstörungen vom Ausmaß eines Leistungsfalls hervorgerufen haben (BSG SozR 2200 § 551 Nr. 31).
  • BSG, 08.09.1977 - 2 RU 35/77

    Versicherter Unternehmer - Übergangsgeld - Berechnung - Jahresarbeitsverdienst

    Auszug aus BSG, 30.06.1993 - 2 RU 42/92
    Die bisherige Rechtsprechung des BSG zu § 574 Reichsversicherungsordnung (RVO) (BSG SozR 2200 § 574 Nr. 2 und § 561 Nr. 6) ist hier nicht einschlägig, weil sie nur zu Leistungsansprüchen ergangen ist, die in einem Versicherungsverhältnis als freiwillig versicherter Unternehmer begründet waren.
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Diese Regelung gehört zum Kernbestand der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl BSG Urteil vom 26.6.2007 - B 2 U 17/06 R - BSGE 98, 285 = SozR 4-2700 § 105 Nr. 2, RdNr 16) und legt damit auch wesentliche Umfangmerkmale des Schadensausgleichs fest (BSGE 73, 1 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2 Juris RdNr 17).
  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 20/98 R

    Verletztenrente - Höhe - Berechnung - Jahresarbeitsverdienst -

    Die Kläger könnten sich demgegenüber nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 - (BSGE 73, 1 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2) berufen, da - anders als im vorliegenden Fall - der klagende Unternehmer in der vom BSG entschiedenen Sache niemals als solcher versichert gewesen sei.

    Nach der vom LSG zitierten Entscheidung des BSG vom 30. Juni 1993 (aaO) bestimmten sich die Entschädigungsansprüche nach dem JAV aus der Tätigkeit, durch welche die BK wesentlich verursacht worden sei.

    Welche dieser versicherten Tätigkeiten für die Berechnung des JAV maßgeblich ist, richtet sich nach der Rechtsprechung des Senats danach, ob die BK wesentlich durch die versicherungspflichtige Tätigkeit als Arbeitnehmer oder die - kraft Satzung pflichtversicherte - selbständige Tätigkeit verursacht worden ist (, Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 - = BSGE 73, 1, 2 ff, 4 = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2).

    Nach dem in § 551 Abs. 3 Satz 2 und § 572 RVO manifestierten Günstigkeitsprinzip (s hierzu ausführlich BSGE 73, 1, 3 f = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2) gibt es für BKen grundsätzlich nur fiktive Zeitpunkte für den Eintritt des schädigenden Ereignisses, die, je nachdem, ob sie der Berechnung des JAV oder der sonstigen Leistungen dienen, zugunsten des Erkrankten auch noch variieren (BSG SozR 2200 § 571 Nr. 7).

    Nach Sinn und Zweck dieser gesetzlichen Regelungen im System der sozialen Sicherheit soll für den spät an einer BK Erkrankten der bestmögliche Risikoausgleich oder Schadensausgleich für die durch die BK bedingte Einkommenseinbuße erreicht werden (BSGE 73, 1, 4 = SozR 3 aaO).

  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Der Senat hat bereits entschieden (BSGE 73, 1, 2 f [BSG 30.06.1993 - 2 RU 42/92] = SozR 3-2200 § 571 Nr. 2), daß Leistungsansprüche, obwohl sie erst nach Eintritt des Versicherungsfalls und unter den jeweiligen Voraussetzungen der begehrten Leistung entstehen, ihren maßgeblichen Entstehungsgrund in dem (unter Umständen schon viel früher bestandenen) Versicherungsverhältnis haben.
  • LSG Schleswig-Holstein, 10.05.2017 - L 8 U 28/14

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente - Jahresarbeitsverdienst

    Die Vorschrift lautete inhaltlich ähnlich wie § 84 Satz 1 SGB VII: "Bei Berufskrankheiten gilt für die Berechnung des Jahresarbeitsverdiensts, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, als Zeitpunkt des Arbeitsunfalls der letzte Tag, an dem der Versicherte in einem Unternehmen Arbeiten verrichtet hat, die ihrer Art nach geeignet sind, die Berufskrankheit zu verursachen." Diese Regelung sollte der Besonderheit einer sich nur allmählich entwickelnden Berufskrankheit und einer häufig damit einhergehenden Einkommenseinbuße dadurch Rechnung tragen, dass sie in Ergänzung zu § 551 Abs. 3 Satz 2 RVO und wiederum nur nach dem Günstigkeitsprinzip für die Berechnung des JAV den Eintritt des Versicherungsfalls zurückverlegte (so BSG, Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 22/92 -, Rn. 19; Urteil vom 30. Juni 1993 - 2 RU 42/92 -, Rn. 20; jeweils juris).
  • LSG Hessen, 29.10.2013 - L 3 U 248/07

    Feststellung eines Bandscheibenvorfalls als Folge einer Berufskrankheit -

    Denn nach der zutreffenden und vom Senat geteilten herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Lehre muss eine ursächliche Verknüpfung zwischen dem als BK anerkannten Leiden und der Aufgabe der belastenden Tätigkeit nicht bestehen (ständige Rechtsprechung des BSG in BSGE 73, 1, 3; BSG in SozR 2200 § 571 Nr. 4; ebenso Becker, Gesetzliche Unfallversicherung, Kommentar, Anmerkungen 168, 257, 258 zu § 9 SGB VII sowie derselbe, die Voraussetzungen des Unterlassungszwangs im Berufskrankheitenrecht, NZS 2004, 617, 622 sowie Koch in: Lauterbach, Unfallversicherung (SGB VII), Kommentar, Anmerkung 71 zu § 9).
  • SG Lüneburg, 15.08.2018 - S 2 U 61/17

    Gewährung einer Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) i. H. v. 30

    Für den spät an einer BK-Erkrankten soll der bestmögliche Risiko- oder Schadensausgleich für die durch die BK-bedingte Einkommenseinbuße erreicht werden (BSGE 73, 1 ,4).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94

    Nach DDR-Recht anerkannte Arbeitsunfälle weiterhin wirksam

    Der Senat hat bereits entschieden (BSGE 73, 1, 2 f) [BSG 30.06.1993 - 2 RU 42/92], daß Leistungsansprüche, obwohl sie erst nach Eintritt des Versicherungsfalls und unter den jeweiligen Voraussetzungen der begehrten Leistung entstehen, ihren maßgeblichen Entstehungsgrund in dem (unter Umständen schon viel früher bestandenen) Versicherungsverhältnis haben.
  • SG Gießen, 22.01.1997 - S 1 U 509/95

    Berufskrankheit - Anerkennung - bandscheibenbedingte Wirbelsäulenerkrankung -

    Daß der Kläger zuvor aus der versicherten Tätigkeit ausgeschieden war, steht der Anerkennung nicht entgegen (vgl. BSG vom 30.06.1993 - 2 RU 42/92, BSGE 73, 1 ff.).
  • SG Stade, 18.01.2005 - S 11 U 289/01
    Denn eine Beschränkung der Entschädigung auf Personen im Erwerbsleben entspricht we-der der Systematik noch dem Sinn und Zweck des SGB VII (vgl. BSGE 73, 1.3).
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